
Kurtaxe
Der Kurbeitrag beträgt pro Übernachtung für das laufende Jahr:
- Hauptkarte 2,60 €
- 1. Beikarte 2,20 €
- 2. Beikarte 0,80 €
Es gilt die Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die Erhebung von Kurbeiträgen. In einigen Fällen werden Ermäßigungen gewährt, u.a.:
- für Begleitpersonen eines Schwerbehinderten mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80% (Notwendigkeit der Begleitperson muss durch das "B" im Schwerbehindertenausweis belegt sein; Ausweis muss vorgelegt werden),
- für Personen, die von der Medikamentenzuzahlung befreit sind (nach Vorlage des Nachweises)
- für Personen, die ihre Unterkunft in "Gebietszone 2" (z.B. in den Ortsteilen Lohne oder Heppen) gewählt haben.
Von der Kurbeitragspflicht befreit sind z.B.:
- Kinder unter 6 Jahren
- Gäste, die sich nur zur Ausübung ihres Berufs oder zu Ausbildungszwecken im Kurgebiet aufhalten.
Die Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Anreise. Sie endet mit dem Tag der Abreise. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden bei der Kurbeitragsfestsetzung als ein Tag gerechnet. Grundsätzlich wird der Kurbeitrag nur bis zur 4. Person eines Familienhausstandes erhoben. Zum Familienhausstand gehören alle Personen, die nachweislich im Hausstand des Antragstellers leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darüber hinaus, wenn sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Die Bad Sassendorf Card wird vom Vermieter am Anreisetag ausgestellt.





