Noch bis mindestens 14.02.2021 sind in Deutschland die meisten Einzelhandelsbetriebe geschlossen.
Ausgenommen von den Schließungsanordnungen sind z.B. folgende Angebote des Einzelhandels:
Lieferdienste sowie die Abholung von bestellten Waren sind erlaubt unter Einhaltung der Coronaschutz-Anforderungen. Aktuelle Angebote in Bad Sassendorf: https://www.badsassendorf.de/de/Corona-Aktuell/Aktuelle-Angebote-des-Einzelhandels
Informationen zu den Rechtsrundlagen finden Sie hier: https://www.land.nrw/corona
Noch bis mindestens 14.02.2021 sind in Deutschland die Gastronomiebetriebe geschlossen. Der Außer-Haus-Verkauf (Abholung oder Lieferung) ist unter Einhaltung der Coronaschutz-Anforderungen zulässig.
Aktuelle Angebote in Bad Sassendorf: https://www.badsassendorf.de/de/Corona-Aktuell/Aktuelle-Angebote-der-Gastronomie
Informationen zu den Rechtsrundlagen finden Sie hier: https://www.land.nrw/corona
Übernachtungen zu privaten Zwecken in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Gasthöfen etc. sind zunächst bis zum 14. Februar 2021 untersagt. Dies gilt nun auch für Verwandtschaftsbesuche.
Beruflich bedingte Reisen sind nach wie vor erlaubt z.B. Handwerker auf Montage, Geschäftsreisende.
Auch medizinisch notwendige Aufenthalte (z.B. in einer Reha-Klinik) sind erlaubt und es gibt besondere Härtefälle (z.B. wenn ein schwer erkranktes Familienmitglied betreut werden muss und die Übernachtung im Hotel zu diesem Zweck erfolgt), die eine Ausnahme vom Beherbergungsverbot begründen. (Der Gast muss dies dem Gastgeber gegenüber angeben.)
Informationen zu den Rechtsrundlagen finden Sie hier: https://www.land.nrw/corona
Noch bis mindestens 14.02.21 dürfen in Nordrhein-Westfalen keine Kulturveranstaltungen durchgeführt werden.
Informationen zu den Rechtsrundlagen finden Sie hier: https://www.land.nrw/corona