Buchen ohne Risiko!
Kurzfristig vor Anreise kostenlos stornierbar - Voraussetzung ist die Buchung direkt beim Gastgeber!
Allgemeines:
Im öffentlichen Raum ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Eine Unterschreitung des Mindestabstands ist zulässig beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit Personen aus einem anderen Hausstand bis max. 5 Personen (zzgl. Kinder bis 14 Jahre).
Informationen zu den Rechtsrundlagen finden Sie hier: https://www.land.nrw/corona
a. Öffnen dürfen z.B. folgende Angebote des Einzelhandels:
Die Coronaschutz-Anforderungen müssen eingehalten werden, insbesondere:
b. Für die anderen Einzelhandelsbetriebe sowie Reisebüros gilt:
Die Coronaschutz-Anforderungen müssen eingehalten werden, insbesondere:
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Noch bis voraussichtlich mindestens 18.04.2021 sind in Deutschland die Gastronomiebetriebe geschlossen. Der Außer-Haus-Verkauf (Abholung oder Lieferung) ist unter Einhaltung der Coronaschutz-Anforderungen zulässig.
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Übernachtungen zu privaten Zwecken in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Gasthöfen etc. sind zunächst bis zum 18. April 2021 untersagt. Dies gilt nun auch für Verwandtschaftsbesuche.
Beruflich bedingte Reisen sind nach wie vor erlaubt z.B. Handwerker auf Montage, Geschäftsreisende.
Auch medizinisch notwendige Aufenthalte (z.B. in einer Reha-Klinik) sind erlaubt und es gibt besondere Härtefälle (z.B. wenn ein schwer erkranktes Familienmitglied betreut werden muss und die Übernachtung im Hotel zu diesem Zweck erfolgt), die eine Ausnahme vom Beherbergungsverbot begründen. (Der Gast muss dies dem Gastgeber gegenüber angeben.)
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Noch bis voraussichtlich mindestens 18.04.21 dürfen in Nordrhein-Westfalen keine Kulturveranstaltungen durchgeführt werden.
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