Weitgehende Reduzierung der Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 3. April:
Damit werden ab Sonntag, 3. April, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert.
Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Weitergehende Informationen (FAQs) finden Sie hier:
https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw