Reisebedingungen für Pauschalarrangements

Bad Sassendorf / Übernachten + Arrangements / Reisebedingungen für Pauschalarrangements

Reisebedingungen für Pauschalangebote für Buchungen ab 01.07.2018
 
Sehr geehrter Gast, 

die folgenden Reisebedingungen gelten für die Pauschalangebote der Tagungs- und Kongresszentrum Bad Sassendorf GmbH, Abteilung Gäste-Information & Marketing (im Folgenden „Gäste-Information Bad Sassendorf“ bezeichnet). Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen (insbes. §651 a-y BGB sowie Artikel 250 und 252 EGBGB). Die Reisebedingungen werden, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften wirksam einbezogen werden, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit der GästeInformation Bad Sassendorf als Reiseveranstalter abschließen.  
 
1. Anmeldung, Buchungsbestätigung, Vertragsabschluss
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast der Gäste-Information Bad Sassendorf den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Beschreibung im Prospekt oder auf der Internetseite der Gäste-Information Bad Sassendorf und der Reiseinformationen, die der Anmeldung zu Grunde liegen, an. Die Reiseanmeldung erfolgt mittels eines dem Gast von der Gäste-Information Bad Sassendorf zur Verfügung gestellten Anmeldeformulars, in dem der Gast seine Wünsche bzgl. Reisetermin, Preiskategorie und Gastgeberbetriebe angeben kann. Zusammen mit dem Anmeldeformular erhält der Gast die Reisebedingungen und ein Informationsblatt „Ihre Rechte“. Der Gast kann das Anmeldeformular der Gäste- Information Bad Sassendorf in Schrift (Brief) oder Textform (Fax, E-Mail) zuleiten.
1.2. Auf der Grundlage des vom Gast an die Gäste-Information Bad Sassendorf übermittelten Anmeldeformulars nimmt die Gäste-Information für den Gast eine verbindliche Reservierung vor und leitet dem Gast per Brief, E-Mail oder Fax eine Buchungsbestätigung sowie einen Sicherungsschein gem. § 651 k BGB zu. Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung kommt der Reisevertrag zustande.
1.3. Buchungen, die kürzer als zehn Tage vor dem Reisebeginn erfolgen, können – abweichend von den vorstehenden Regelungen – sowohl seitens des Gastes als auch der Gäste-Information Bad Sassendorf telefonisch vorgenommen werden.
1.4. Der Buchende haftet für alle Verpflichtungen von Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag - für welche die Buchung erfolgt - sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.  

2. Leistungen, Leistungsänderungen 
2.1. Die von der Gäste-Information Bad Sassendorf geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Reiseangebotes und nach Maßgabe sämtlicher - in der Buchungsgrundlage enthaltenen - Hinweise und Erläuterungen. 
2.2. Leistungsträger, insbesondere Gastgeberbetriebe sowie Reisebüros, sind von der Gäste-Information Bad Sassendorf nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen sowie den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.  

 3. Bezahlung
Die Bezahlung des kompletten Reisepreises ist - sofern nicht anders vereinbart und kein Rücktritt durch die Gäste-Information Bad Sassendorf gem. Ziffer 7 erfolgt - zwei Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig. Bei Buchungen, die kürzer als zehn Tage vor dem Reisebeginn erfolgen, zahlt der Gast den Reisepreis am Tag der Anreise, oder – wenn dies nicht möglich ist – am Folgetag im Büro der Gäste-Information Bad Sassendorf und erhält dann die Gutscheine für die im Arrangement enthaltenen Leistungen und den Sicherungsschein gem. § 651 r BGB.  
 

4. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
4.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Gäste-Information Bad Sassendorf.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer steht der Gäste-Information Bad Sassendorf Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der Gäste-Information Bad Sassendorf wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:

- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, mindestens 20,00 € pro Person
- bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, mindestens 20,00 € pro Person
- bis zum elften Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
- bis zum zweiten Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises  - danach 80 % des Reisepreises

4.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.4. Werden auf Wunsch des Gastes nach erfolgter Buchung Änderungen bzgl. des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung), so erhebt die Gäste-Information Bad Sassendorf eine Umbuchungsgebühr von 15,00 € je Änderungsvorgang.
4.5. Dem Gast bleibt es vorbehalten, der Gäste-Information Bad Sassendorf nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringen Kosten verpflichtet.  

5. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden
5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der Gäste-Information Bad Sassendorf anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der Gäste-Information Bad Sassendorf erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§651 e BGB) kündigen.
5.3. Der Reisende hat sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von der Gäste-Information Bad Sassendorf erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der Gäste-Information Bad Sassendorf unter der unten angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine Frist wahrende Anmeldung der Ansprüche kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere dem Gastgeberbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.  

6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung der Gäste-Information Bad Sassendorf, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die Gäste-Information Bad Sassendorf für einen Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden seines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2. Die Gäste-Information Bad Sassendorf haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen und - für den Gast erkennbar - nicht Bestandteil des Reiseangebotes der Gäste-Information Bad Sassendorf sind in die bei der Buchung der Reise oder während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstaltungsbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.  
 

7. Rücktritt der Gäste-Information Bad Sassendorf
7.1. Die Gäste-Information Bad Sassendorf kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
7.2. Sie ist verpflichtet, den Gast unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
7.3. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 7.1. bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die Gäste-Information Bad Sassendorf verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.
7.4. Im Falle des Rücktritts erhält der Gast den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.  
 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen - nicht von der Gäste-Information Bad Sassendorf zu vertretenden Gründen - nicht in Anspruch, so besteht kein Anrecht des Reisenden auf Rückerstattung.  
 

9. Verjährung
Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber der Gäste-Information Bad Sassendorf, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Reisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und der Gäste-Information Bad Sassendorf Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den

 
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder die Gäste-Information Bad Sassendorf die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.  
 

10. Datenschutz
Die Gäste-Information Bad Sassendorf hält sich an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Personenbezogene Daten der Reisenden werden daher nur so lange, wie dies zum Zwecke der Abwicklung der Reise erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. Reiseende haben das Recht, jederzeit Auskunft über ihre bei der Gäste-Information Bad Sassendorf gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu oder bei Fragen zum Datenschutz an unsere Datenschutzbeauftragte: Tagungs- und Kongresszentrum Bad Sassendorf GmbH, Jessica Hafer-Mönkebüscher, An der Rosenau 2, 59505 Bad Sassendorf, Tel.: 02921/9433432, info@badsassendorf.de
 

11. Gerichtsstand
11.1. Der Reisende kann die Gäste-Information Bad Sassendorf nur an deren Sitz verklagen.
11.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Gäste-Information Bad Sassendorf und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.3. Für Klagen der Gäste-Information Bad Sassendorf gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Gäste-Information Bad Sassendorf maßgebend.  
 
Reiseveranstalter ist:  Tagungs- und Kongresszentrum Bad Sassendorf GmbH/Marketing (Gäste-Information Bad Sassendorf), Geschäftsführerin: Britta Keusch, An der Rosenau 2, 59505 Bad Sassendorf, Tel. 02921-943 3456, Mail info@badsassendorf.de
 
(Stand: Juni 2018)