Wie in anderen Orten auch erheben wir einen Kurbeitrag. Die Einnahmen werden von der Gemeinde Bad Sassendorf für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- und Kurzwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen verwendet.
Der Kurbeitrag beträgt pro Übernachtung für das laufende Jahr 2,50 € pro Person (ab 15 Jahre).
Ab 01.01.2018 gilt die neue Kurbeitragssatzung der Gemeinde Bad Sassendorf:
In folgenden Fällen werden Ermäßigungen gewährt, u.a.:
Von der Kurbeitragspflicht befreit sind z.B.:
Die Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Anreise. Sie endet mit dem Tag der Abreise. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden bei der Kurbeitragsfestsetzung als ein Tag gerechnet. Grundsätzlich wird der Kurbeitrag nur bis zur 4. Person eines Familienhausstandes erhoben. Zum Familienhausstand gehören alle Personen, die nachweislich im Hausstand des Antragstellers leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darüber hinaus, wenn sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Die Bad Sassendorf Card wird vom Vermieter am Anreisetag ausgestellt.