Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen in Bad Sassendorf

Bad Sassendorf / Übernachten + Arrangements / Gastaufnahmebedingungen

Bestimmungen des BGBS zum Gastaufnamevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten bzw. betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen. Nach der gültigen Rechtsprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen: 20% bei Übernachtung mit Frühstück, 30% bei Halbpension und 40% bei Vollpension. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden 10 % pauschal abgezogen.
  5. Der Vermieter ist verpflichtet, den Schaden für den Gast so gering wie möglich zu halten und das Zimmer/die Wohnung wenn möglich anderweitig zu vermieten.

Hinweis zu Pauschalarrangements

Bei der Buchung von Pauschalarrangements gelten gem. BGB z.T. andere Regelungen als beim Gastaufnahmevertrag. Bei den dargestellten Arrangements auf dieser Internetseite ist die Gäste-Information Bad Sassendorf (Abteilung der Tagungs- und Kongresszentrum Bad Sassendorf GmbH) Reiseveranstalter.

Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalangebote der Tagungs- und Kongresszentrum Bad Sassendorf GmbH, Abteilung Gäste-Information & Marketing. Bei Pauschalarrangements, die von Hotels angeboten und verkauft werden, ist der jeweils anbietende Betrieb Reiseveranstalter und Vertragspartner für den Gast.

 

Die Reisebedingungen finden Sie hier!